für MS und GS:
Klassenzimmer ...
sind die Visitenkarte der Klassen und der Schule. Es sollte
für
jeden Schüler eine Selbstverständlichkeit sein, dass Wände, Schulmöbel, Vorhänge und andere Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich behandelt werden.
Halten sich Schüler während ihrer Freistunden oder zum Unter- richt in anderen Klassenzimmer auf, so sollten sie sich als Gäste fühlen und den Raum im ordentlichen Zustand verlassen.
Bei angerichteten Beschädigungen innerhalb der Schulanlage verständigt der betreffende Schüler möglichst umgehend eine Lehrkraft oder den Hausmeister. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten des/der Schülers/Schülerin. (Haftpflicht)
Jeder ...
Schüler hält seinen Arbeitsplatz sauber. Wenn Bücher und
Arbeits
mittel unter dem Tisch bleiben, dann sollten diese übersichtlich ein-
geräumt sein. Die Schulleitungen machen darauf aufmerksam, dass
verlorengegangene und beschädigte Bücher am Ende des Schul-
jahres entsprechend ihrem Gebrauchswert ersetzt werden müssen.
Im Unterricht ...
ist das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt (Gebrauchte Kau-
gummis einwickeln und in den Abfalleimer werfen.).
Essen und Trinken ...
sollte sich auf den Stundenwechsel bzw. auf die Pausenzeit
beschränken.
Die Jacken und Mäntel ...
sind während des Unterrichts ordentlich in die Garderobenschränke
zu hängen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schränke geschlossen sind.
Geld und Wertgegenstände sollte der Schüler jedoch immer bei sich
tragen.
Fundgegenstände ...
können beim Hausmeister abgegeben und auch dort wieder
abgeholt werden.
Kopfbedeckungen ...
sind in Unterrichts- und Verwaltungsräumen nicht gestattet.
Das Tragen von Abzeichen ...
extremistischer Vereinigungen ist im Schulbereich nicht gestattet.
Nach Ankunft der Schulbusse ...
begeben sich die Fahrschüler unverzüglich in den Schulbereich und
verlassen diesen nicht mehr bis zu Rückfahrt.
Schüler, ...
die mit dem Fahrrad zu Schule kommen, achten stets darauf,
dass
dieses verkehrssicher ist. Fahrräder werden nur in den Fahrrad -
ständern abgestellt.
Fahren mit einem Moped/Leichtkraftrad zur Schule ist erlaubt.
Nicht erlaubt ist eine Fahrt während der Schulzeit, es sei denn der
Schüler würde sonst nach Hause laufen.
Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Schulgelände geparkt
werden.(Parkplatz am Schwimmbad – Richtung neue Turnhalle)
Fünfzehn Minuten ...
vor Unterrichtsbeginn werden spätestens die Unterrichtsräume
geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt halten sich die Schüler in den
Aufenthaltsräumen bzw. vor ihren Klassenzimmern oder Fach-
räumen auf. Spätestens 5 Minuten vor
Unterrichtsbeginn gehen alle Schüler in ihre Unterrichtsräume.
Stunden- und Raumwechsel erfolgen zügig. Nach dem Unter-
richtsschluss verlassen alle Schüler unverzüglich den Schulbereich.
Vor dem Unterricht, ...
während freier Zwischenstunden, in den Pausen und
nach Unterrichtsschluss dürfen Schüler sich nicht in folgenden
Bereichen aufhalten:
im Kellergeschoss
im Erdgeschoss: im Gang Lehrküche – PCB-Saal –
Turnhalle
1. Stock: im Seitengang ab Raum 112
2. Stock: im Seitengang ab Raum 212
(Die Gänge sind nicht von der Aufsicht einsehbar)
Die Fachräume ...
dürfen mit den Schülern nur mit der jeweiligen Lehrkraft betreten
werden.
Aus Sicherheitsgründen ...
dürfen sich Schüler nicht zum Fenster hinaus beugen und keine
Gegenstände hinauswerfen. Fenster werden nur auf Anordnung
des Lehrers zum Lüften geöffnet.
Um Unfälle und Glasscherben zu vermeiden, werden die
Fensterflügel in den Gängen niemals ganz geöffnet, sondern nur
gekippt.
Auf den Treppen ...
geht man auf der rechten Seite zügig weiter. Rennen oder stehen
bleiben gefährden oder behindern Mitschüler.
Die Toilette ist ...
kein Aufenthaltsort für Pause und sonstige unterrichtsfreie Zeiten.
Toilettengänge während des Unterrichts und des Stundenwechsels
sollten sich auf ein notwendiges Mindestmaß reduzieren.
Besondere Ordnung und Sauberkeit sind hier nötig.
Schüler mit Getränkeflaschen oder Dosen ...
dürfen sich nicht an den Brüstungen in der Pausenhalle aufhalten
und diese auf keinen Fall dort abstellen. Zur Vermeidung von
Unfällen dürfen Flaschen auch nicht in Gängen, auf Heizungen, in
Klassenzimmern, auf dem Pausenhof usw. abgestellt
werden.
Leere Flaschen gehören in die bereit stehenden Kästen.
Jeder Schüler ...
sollte sich für die Sauberhaltung der Schulräume, der Gänge, des
Treppenhauses und des Pausenhofes verantwortlich fühlen. Papier
und Abfälle gehören in die aufgestellten Papierkörbe oder Müll-
tonnen.
Gegenstände, ...
die mit der Schularbeit nichts zu tun haben oder Mitschüler
ge-
fährden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Dazu zählen Feuerzeuge, Streichhölzer, Messer, Stinkbomben
oder Ähnliches, aber auch alle elektrischen oder elektronischen
Geräte wie zB. CD-, MP3-Player und Handys. Diese können nur
mitgebracht werden, wenn sie ausdrücklich zu Unterrichtszwecken
benötigt werden.
Das Rauchen und der Genuss von Alkohol ...
sind laut „Gesetz zum Schutze der Jugend“ verboten. Dieses
Verbot gilt auch für Schüler über 16 auf ihrem gesamten Schulweg
(„von Haustür zu Haustür“).
Schulgelände zählen zu rauchfreien Zonen.
Klassen, die noch Unterricht haben, ...
werden durch Lärm im Schulhaus gestört. Schülern, die Frei-
stunden haben, wird ein Raum zugewiesen, in dem sie die freie
Zeit und die Mittagspause für Schularbeiten oder Hausauf-
gaben sinnvoll nutzen können. Der hierfür bereitgestellte Raum ist
unbedingt sauber zu halten. Der Aufenthalt in anderen Klassen-
zimmern oder auf den Gängen wird untersagt. Es ist jedoch
erlaubt, sich während der Mittagspause im Pausenhof der
Hauptschule (von der Mittagspausenaufsicht einsehbarer Bereich)
oder in der Aula nach Rücksprache mit der Aufsicht aufzuhalten.
Mit Elterngenehmigung ist ein Stadtgang ab der 8. Klasse möglich.
Feuer und andere Gefahren ...
zeigt die Sirene an. Bei einem solchen Alarmzeichen werden die
Unterrichtsräume und das Schulgebäude dem aushängen-
den Alarmplan entsprechend, rasch, aber ohne Hektik und Panik
verlassen.
In unserer Schule und auch anderswo ...
gibt es kein Recht des Stärkeren. Streitigkeiten werden grund-
sätzlich ohne Gewalt und schon gar nicht in der Schule, im
Schulbereich oder auf dem Schulweg ausgetragen.
Ältere Schüler sollten immer Vorbild für jüngere Schulkameraden
sein.
Unsere Schülermitverwaltung hilft...
bei der Durchsetzung der Hausordnung. Deshalb ist den Anwei-
sungen der Helfer Folge zu leisten.
III. Pausenordnung
1. Bei trockenem Wetter halten sich die Schüler grundsätzlich während
der 1. Pause in den Pausenhöfen auf. Nach dem Einkauf ihrer
Pausenmahlzeit haben alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude
zu verlassen. Wird durch eine Durchsage der Schulleitungen ein
Verbleiben im Schulhaus angeordnet, dürfen sich die Grund-
schüler nur im Erdgeschoss aufhalten, die Hauptschüler im 1. Ge-
schoss.
Innerhalb des Schulgebäudes darf nicht gerannt werden (Unfall-
gefahr).
Es stehen nur die Toiletten im Erdgeschoss zur Verfügung.
2. Aufenthaltsbereich im Freien sind nur die gepflasterten und
gemulchten Flächen der beiden Pausenhöfe. Frei zu halten ist der
Bereich, in dem die Fahrräder abgestellt sind und der Bereit-
stellungsraum für die Schulbusse. Die grünen Randbereiche sind
keine Wege.
Die Sportanlagen werden nur zum Sportunterricht betreten.
3. Um Erkältungskrankheiten zu vermeiden, gehen die Schüler nur in
der der Jahreszeit entsprechenden Kleidung auf den Pausenhof.
Schüler/innen, die beim Schwimmen waren, können sich in der Aula
aufhalten.
4. Im Pausenhof ist Rücksicht auf die Mitschüler, besonders auf die
jüngeren, zu nehmen. Schneeballwerfen kann wegen der möglichen
Gefährdung anderer in der Schulanlage nicht gestattet werden.
5. Am Basketballkorb kann während der Pausen auf den markierten
Flächen gespielt werden. Die Einteilung der Spieler übernimmt die
SMV durch die Erstellung eines Spielplanes.
Gleiches gilt für die Fußballfeder der Grundschule.
Anlage der Grundschule zur Hausordnung:
IV. Pausenordnung der Grundschule Hofheim
Im Grundschul-Pausenhof sind Ballspiele nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das Fußballspielen ist ausschließlich mit Softbällen oder leichten Plastikbällen gestattet, die beim Hausmeister erhältlich sind.
Der Rasenplatz darf nur bei trockenem Wetter bespielt werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Pausenaufsicht.
In der Pause verlasse ich sofort das Klassenzimmer.
In der 1. Pause gehe ich mit richtiger Kleidung in den Pausehof.
Dabei gehe ich rücksichtsvoll mit meinen Mitschülern um.
Fußball und Basketball spiele ich nur auf den dafür bestimmten Plätzen mit weichen Bällen.
Spiele anderer Kinder störe ich nicht mutwillig oder mache sie kaputt.
Meine Abfälle werfe ich in die richtige Mülltonne.
Ich höre auf die Anweisungen der Pausenaufsicht.
Wenn es gongt, gehe ich - ohne zu rennen und zu drängeln - ins Klassenzimmer.
Ausgeliehene Spielgeräte gebe ich unbeschädigt wieder zurück.
Während einer Regenpause halte ich mich in den Gängen und der Aula im Erdgeschoss auf.
Im Schulhaus ist das Rennen verboten, damit ich andere Kinder und mich nicht verletze.