Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Nichts ist beständiger als das Wetter. –
Wetter gibt es immer, jeden Tag.
© Else Pannek
Wenn unser Wetter allerdings zu massiven Störungen des Unterrichtsbetriebes führt, dann ist die Verunsicherung groß. Deshalb möchten wir Ihnen einige grundsätzliche Informationen geben.
Unsere Erfahrungen mit dem Wetter in den vergangenen Wintern haben gezeigt, dass die Schulen im Landkreis Haßberge von den Bussen im Großen und Ganzen erreicht werden können. Allerdings gibt es im Sprengel jeder Schule einzelne Dörfer, die bei Schnee und Eis nicht angefahren werden können. Die Schüler dieser Gemeinden kommen dann nicht zur Schule. Die Entscheidung, ob ein Bus eine bestimmte Strecke fahren kann oder nicht, trifft letztlich der Busfahrer vor Ort (z. B. bei Blitzeis).
Werden Buskinder bis 20 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit nicht abgeholt, sind sie nicht mehr verpflichtet zur Schule zu kommen. Auch Sie als Eltern müssen Ihr Kind dann nicht zur Schule bringen. Falls Ihr Kind zur Schule läuft, entscheiden Sie als Eltern, ob der Fußweg verantwortbar ist.
In jedem Fall benötigen wir einen Anruf Ihrerseits, wenn Ihr Kind aufgrund der Witterung nicht zur Schule kommen kann. Falls Sie berufstätig sind, sprechen Sie sich bitte mit Nachbarn, Freunden, Bekannten bzw. Verwandten ab, wo Ihr Kind versorgt wird und teilen Sie uns diesen Notfallkontakt (s. u.) mit.
In unseren Schulorten Aidhausen und Hofheim stehen wir Ihnen – wenn wir die Schule erreichen – auf jeden Fall telefonisch zur Verfügung und betreuen die Kinder, die in der Schule angekommen sind. Die Außenstelle Aidhausen ist unter der Rufnummer 09526/241, die Grundschule Hofheim unter der Rufnummer 09523/5034800 erreichbar.
Außerdem müssen Sie als Eltern letzten Endes selber entscheiden, ob Sie Ihre Kinder aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen in die Schule schicken können. Dass diese Verantwortung bei den Eltern liegt, sollte Ihnen bewusst sein. Es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass Schülern, die in wirklich begründeten Fällen nicht kommen können, keine Nachteile entstehen.
Wenn rechtzeitig klar ist, dass aufgrund der Witterungsverhältnisse Schüler die Schule nicht erreichen können, kann das Schulamt entscheiden, dass der Unterricht an einzelnen Schulen oder an allen Schulen im Landkreis ausfällt. Dies entscheidet allein das Schulamt und wird ab etwa 6:00 Uhr im Radio oder Internet bekannt gegeben. Bitte achten Sie auf diese Durchsagen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Steuter-Anding
Konrektorin